Das Rechtsfahrgebot gilt auch auf Autobahnen. Sie müssen also um andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig zu behindern, nach Abschluss eines Überholvorgangs wieder auf den rechten Fahrstreifen wechseln.
Dies gilt auch für einen Überholvorgang, den sie gemeinsam mit einem vorausfahrenden Fahrzeug durchführen.
Ein unnötig langes Verbleiben auf dem linken Fahrstreifen wäre einerseits ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, andererseits würden Sie damit andere Fahrzeuge, die mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als Sie fahren, unnötig behindern.