Das Verkehrszeichen 124 aus der StVO § 40 bedeutet Stau. Es steht an Stellen, wo es regelmäßig zu Stau kommt.
Antwort 1: Richtig
Da es möglicherweise zu einem Stau kommt sollten wir sehr aufmerksam fahren, um rechtzeitig reagieren zu können. Um mehr Zeit zum Reagieren zu haben, sollten wir zusätzlich den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern. Die Antwort 1 ist richtig.
Antwort 2: Richtig
Wenn wir das Stauende erkannt haben, dann müssen wir sofort die Geschwindigkeit verringern, um einen Unfall zu vermeiden. Gleichzeitig sollten wir das Warnblinklicht einschalten, um nachfolgende Fahrzeugführer zu warnen.
Die StVO schreibt vor: "§ 16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben ...
2. wer sich oder andere gefährdet sieht. ...
Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen."
Wenn ein Fahrzeug oder eben mehrere auf der Autobahn stehen, dann ist das ungewöhnlich. Normalerweise ist dort Haltverbot. Diese ungewöhnliche Situation berechtigt uns zu Nutzung des Warnblinklichts. Die Anwort 2 ist richtig.
Antwort 3: Falsch
Die StVO schreibt vor: "§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn. ..."
Der Seitenstreifen ist nicht Bestandteil der Fahrbahn und darf deshalb bei Stau auch nicht benutzt werden.Ein Stau ist sicherlich eine besondere Situation. Er ist aber kein Notfall, der das Befahren des Seitenstreifens rechtfertigt. Die Antwort 3 ist falsch.