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Für welche Kraftfahrzeuge gilt die Autobahn-Richtgeschwindigkeit?Für welche Kraftfahrzeuge gilt die Autobahn-Richtgeschwindigkeit?
Für Pkw und Motorräder Für Pkw und Motorräder
Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,5 t Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,5 t
Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 6,0 t Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 6,0 t
Die Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt generell für alle PKW unabhängig von deren zulässiger Gesamtmasse, sowie für alle anderen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t.
Die Richtgeschwindigkeit gilt generell für alle PKW und Motorräder.
Die Richtgeschwindigkeit gilt für alle LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5t, also auch für den hier genannten LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,5t.
Mit einer zulässigen Gesamtmasse von 6,0t liegt dieser LKW deutlich über der Grenze von 3,5t und muss die dann geltende Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h einhalten.