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Sie fahren bei Nacht mit Abblendlicht auf einer gut ausgebauten Landstraße. Innerhalb welcher Strecke müssen Sie spätestens anhalten können?Sie fahren bei Nacht mit Abblendlicht auf einer gut ausgebauten Landstraße. Innerhalb welcher Strecke müssen Sie spätestens anhalten können?

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EintragFrage: 2.2.03-014 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 11/1/2009


 

Die StVO schreibt vor: "§ 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den ... Sichtverhältnissen ... anzupassen. ... Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. ..."

Antwort 1: Richtig

Fahren wir nachts mit Abblendlicht, dann können wir die Fahrbahn nur soweit sehen, wie das Abblendlicht sie ausleuchtet. Das ist dann unsere übersehbare Strecke. Wir müssen unsere Geschwindigkeit so wählen, dass wir innerhalb dieser anhalten können. (Das ganze nennt sich " Die Sichtfahrregel") Die Antwort 1 ist richtig.

Antwort 2: Falsch

Fahren wir so schnell, dass wir erst in der Sichtweite des Fernlichts anhalten können, dann ist das falsch. Da wir das Abblendlicht eingeschaltet haben können wir nicht so weit sehen, wir fahren also blind durch die Nacht. Das ist gefährlich und deshalb verboten. Die Antwort 2 ist falsch.