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Welcher Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug soll außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel mindestens eingehalten werden?Welcher Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug soll außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel mindestens eingehalten werden?

1/2 der Tachoanzeige in Metern 1/2 der Tachoanzeige in Metern

1/5 der Tachoanzeige in Metern 1/5 der Tachoanzeige in Metern

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EintragFrage: 2.2.04-003 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 9/20/2009


 

Antwort 1: Richtig

Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte in der Regel 2 Sekunden oder die Hälfte der Tachoanzeige in Metern betragen. Der Mensch hat eine Reaktionzeit von etwa 1 Sekunde, dass heißt, wenn wir etwas sehen worauf wir reagieren müssen, dann brauchen wir dafür eine gewisse Zeit. Um genug Zeit für diese notwendige Reaktion zu haben, müssen wir uns diesen Zeitraum mit dem Sicherheitsabstand nach vorn schaffen. Dafür sollte die Hälfte der Tachoanzeige in Metern ausreichen. Sind die Umstände ungünstig (Regen; Eis oder ähnliches), dann müssen wir den Abstand vergrößern, um beim Bremsen nicht in eine gefährliche Situation zu geraten. Die Antwort 1 ist richtig.

Antwort 2: Falsch

Ist der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu gering, dann kann ich nicht rechtzeitig reagieren. Muss das vor mir fahrende Fahrzeug zum Beispiel verkehrsbedingt eine Gefahrenbremsung machen, dann kann ich das sicherlich registrieren. Möglicherweise habe ich aber keine Zeit für eine entsprechende Reaktion mehr. Ich trete also zu spät die Bremse, dadurch komme ich nicht rechtzeitig zum Stillstand und die Folge ist ein Auffahrunfall. Bei einem Abstand von 1/5 der Tachoanzeige in Metern würden wir uns in eine solche Situation bringen. Der Abstand ist zu gering und damit ist die Anwort 2 falsch.