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Wann muss ein Pkw mit Anhänger außerorts auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen für jede Richtung vom Vorausfahrenden einen so großen Abstand halten, dass ein Überholer einscheren kann?Wann muss ein Pkw mit Anhänger außerorts auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen für jede Richtung vom Vorausfahrenden einen so großen Abstand halten, dass ein Überholer einscheren kann?

Antwort: Bei einer Zuglänge über Antwort: Bei einer Zuglänge über 7 m m
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EintragFrage: 2.2.04-102 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 4/19/2009


 

In der StVO § 4 Abs. 2 heißt es: "Kraftfahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie für Züge, die länger als 7 m sind, müssen außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von vorausfahrenden Fahrzeugen halten, das ein überholendes Fahrzeug einscheren kann. ..."