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Sie fahren mit einem Bus außerorts auf einer Straße mit nur einem Fahrstreifen für jede Richtung. Welchen Abstand müssen Sie in der Regel zu einem Vorausfahrenden einhalten?Sie fahren mit einem Bus außerorts auf einer Straße mit nur einem Fahrstreifen für jede Richtung. Welchen Abstand müssen Sie in der Regel zu einem Vorausfahrenden einhalten?

Der Abstand muss so groß sein, dass ein Überholender einscheren kann Der Abstand muss so groß sein, dass ein Überholender einscheren kann

Der Abstand darf nicht größer als 10 m sein, um den Verkehrsraum auszunutzen Der Abstand darf nicht größer als 10 m sein, um den Verkehrsraum auszunutzen

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EintragFrage: 2.2.04-204 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 5/3/2009


 

Antwort 1: Richtig

Die StVO § 4 Abs. 2 schreibt vor: "Kraftfahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, ..., müssen außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann ..."

Der Bus darf auf der Landstraße 60 bzw. 80 km/h fahren. Es gelten für ihn nicht die 100 km/h, wie für Pkw und Motorräder. Es gilt für ihn also eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung. Er muss sich also an die StVO halten und den Abstand ensprechend groß halten. Die Antwort ist also richtig.

Antwort 2: Falsch

Da der Abstand von der Geschwindigkeit und von den Fahrbahnverhältnissen abhängt und somit nicht pauschal auf 10 m festgelegt werden kann, kann diese Antwort nur falsch sein.