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Sie fahren mit einem Lastzug außerorts auf einer Straße mit nur einem Fahrstreifen für jede Richtung. Welchen Abstand müssen Sie in der Regel zu einem Vorausfahrenden einhalten?Sie fahren mit einem Lastzug außerorts auf einer Straße mit nur einem Fahrstreifen für jede Richtung. Welchen Abstand müssen Sie in der Regel zu einem Vorausfahrenden einhalten?

Der Abstand muss so groß sein, dass ein Überholender einscheren kann Der Abstand muss so groß sein, dass ein Überholender einscheren kann

Der Abstand darf nicht größer als 10 m sein, um den Verkehrsraum auszunutzen Der Abstand darf nicht größer als 10 m sein, um den Verkehrsraum auszunutzen

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EintragFrage: 2.2.04-301 [Frage aus-/einblenden]

Autor: heinrich
Datum: 12/26/2009


 

Antwort 1: Richtig

Als Fahrer eines Lkws sind sie verpflichtet das Überholen schneller Fahrzeuge zu ermöglichen. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht:

§ 4 Abstand
(2) Kraftfahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie Züge, die länger als 7 m sind, müssen außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, daß ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann.

Antwort 2: Falsch

Da sie außerorts fahren, haben sie eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu beachten. Daher gilt für Sie:

§ 4 Abstand (StVO)
(2) Kraftfahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie Züge, die länger als 7 m sind, müssen außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, daß ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann.