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In welchen Fällen darf auf Straßen mit markierten Fahrstreifen rechts schneller als links gefahren werden?In welchen Fällen darf auf Straßen mit markierten Fahrstreifen rechts schneller als links gefahren werden?

Wenn sich Fahrzeugschlangen gebildet haben Wenn sich Fahrzeugschlangen gebildet haben

Wenn Pfeile in den einzelnen Fahrstreifen in verschiedene Richtungen weisen Wenn Pfeile in den einzelnen Fahrstreifen in verschiedene Richtungen weisen

Auf Verzögerungsstreifen Auf Verzögerungsstreifen

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EintragFrage: 2.2.07-003 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 5/1/2009


 

Antwort 1: Richtig

Die StVO § 7 Abs. 2 und 2a sagen dazu: "Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge. ... Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden. Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweiligen linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen." Das heißt also, wenn es sich staut, oder es ist zähfließender Verkehr, dann ist rechts überholen mit der entsprechenden Vorsicht erlaubt. Die Antwort 1 ist also richtig.

Antwort 2: Richtig

Die StVO § 41 Abs. 3 Markierungen Nr. 5 sagt dazu: "Vorschriftszeichen ... Pfeile. Pfeile, die nebeneinander angebracht sind und in verschiedene Richtungen weisen, empfehlen, sich frühzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen hier auch rechts überholt werden." Damit ist die Antwort 2 richtig.

Antwort 3: Falsch

Die StVO § 5 Abs. 1 sagt dazu: "Es ist links zu überholen." Da Verzögerungsstreifen sich im allgemeinen rechts befinden, wäre es also ein rechts Überholen. Da es in der StVO keine Ausnahme für das rechts Überholen auf Verzögerungsstreifen gibt, ist die Antwort 3 falsch.