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Fahrlehrer
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Wo ist das Parken verboten?Wo ist das Parken verboten?
Auf schmalen Fahrbahnen gegenüber Ein- und Ausfahrten von Grundstücken Auf schmalen Fahrbahnen gegenüber Ein- und Ausfahrten von Grundstücken
An Taxenständen An Taxenständen
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Definition:„Parken“ ist im Straßenverkehr jede freiwillige Fahrtunterbrechung, die länger als 3 Minuten dauert und während der Sie sich von Ihrem Fahrzeug entfernen.
Wenn Sie in einer schmalen Straße gegenüber einer Ein- und Ausfahrt eines Grundstücks parken, so würden Sie anderen Fahrzeugen die Ein- und Ausfahrt zum Grundstück erheblich erschweren, u.U. sogar unmöglich machen. Da sich die Dauer des Parkens über einen langen Zeitraum erstreckt (Sie könnten Ihr Fahrzeug ja nicht nur für fünf Minuten, sondern auch für 14 Tage hinstellen), würde dies für die anderen Fahrer eine unzumutbare Behinderung darstellen und ist darum verboten. Eine kurze Fahrtunterbrechung zum Halten wäre hier jedoch gestattet.
An Taxenständen gilt generell ein absolutes Halteverbot, darum kann hier auch das Parken nicht gestattet sein.
Das ist auch unmittelbar hinter dem Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) gestattet, da hier kein Sichtfeld freigehalten werden muss, um herannahende Fußgänger rechtzeitig zu erkennen.