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Fahrlehrer
Betreuer
Bis zu welcher zulässigen Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge auf besonders gekennzeichneten Gehwegen geparkt werden?Bis zu welcher zulässigen Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge auf besonders gekennzeichneten Gehwegen geparkt werden?
Die StVO § 42 Abs. 4 Zeichen 315: "Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t das Parken auf Gehwegen. ..."
Damit ist 2,8 richtig.