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Wo dürfen Sie innerorts einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr regelmäßig parken?Wo dürfen Sie innerorts einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr regelmäßig parken?

In Gewerbegebieten In Gewerbegebieten

In reinen Wohngebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen In reinen Wohngebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen

In Sondergebieten, die der Erholung dienen, auf ausreichend breiten Straßen In Sondergebieten, die der Erholung dienen, auf ausreichend breiten Straßen

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EintragFrage: 2.2.12-105 [Frage aus-/einblenden]

Autor: michael
Datum: 11/12/2008


 

Antwort 1 und 2: Richtig

Das regelmäßige Parken von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2t in der Zeit von 22:00 Uhr – 6:00 Uhr ist generell nur in Gewerbegebieten oder auf speziell hierfür ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Hierdurch soll der meist ohnehin nur spärlich vorhandene Parkraum für die Anwohner nicht noch zusätzlich durch große Anhänger blockiert werden.

Antwort 3: Falsch

Selbst wenn die Straßen ausreichend breit gebaut sind, ist das regelmäßige Parken von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2t in der Zeit von 22:00 Uhr – 6:00 Uhr in solchen Gebieten nicht erlaubt (vgl. Anmerkungen bei Antwort 1 und 2).