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Fahrlehrer
Betreuer
Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Anhänger ohne Zugfahrzeug parken?Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Anhänger ohne Zugfahrzeug parken?
Der Anhänger darf aufDer Anhänger darf auf
- öffentlichen Straßen nicht länger als 2 Wochen geparkt werden - öffentlichen Straßen nicht länger als 2 Wochen geparkt werden
- entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen länger als 2 Wochen geparkt werden - entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen länger als 2 Wochen geparkt werden
- ausreichend befestigten Seitenstreifen zeitlich unbegrenzt geparkt werden - ausreichend befestigten Seitenstreifen zeitlich unbegrenzt geparkt werden
Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen im öffentlichen Verkehrsraum generell nicht länger als 2 Wochen geparkt werden. Dies gilt auch für Parkplätze. Damit soll ein „Vollstellen“ der Straßen- und Parkflächen speziell durch Wohnanhänger verhindert werden.
Ausgenommen von diesem allgemeinen Parkverbot sind lediglich speziell gekennzeichnete Parkplätze für Anhänger.
Das Parkverbot für Anhänger ohne Zugfahrzeug gilt im gesamten öffentlichen Verkehrsraum, also auch auf dem Seitenstreifen einer Fahrbahn.