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Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Anhänger ohne Zugfahrzeug parken?Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Anhänger ohne Zugfahrzeug parken?

Der Anhänger darf aufDer Anhänger darf auf

- öffentlichen Straßen nicht länger als 2 Wochen geparkt werden - öffentlichen Straßen nicht länger als 2 Wochen geparkt werden

- entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen länger als 2 Wochen geparkt werden - entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen länger als 2 Wochen geparkt werden

- ausreichend befestigten Seitenstreifen zeitlich unbegrenzt geparkt werden - ausreichend befestigten Seitenstreifen zeitlich unbegrenzt geparkt werden

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EintragFrage: 2.2.12-106 [Frage aus-/einblenden]

Autor: michael
Datum: 11/11/2008


 

Antwort 1: Richtig

Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen im öffentlichen Verkehrsraum generell nicht länger als 2 Wochen geparkt werden. Dies gilt auch für Parkplätze. Damit soll ein „Vollstellen“ der Straßen- und Parkflächen speziell durch Wohnanhänger verhindert werden.

Antwort 2: Richtig

Ausgenommen von diesem allgemeinen Parkverbot sind lediglich speziell gekennzeichnete Parkplätze für Anhänger.

Antwort 3: Falsch

Das Parkverbot für Anhänger ohne Zugfahrzeug gilt im gesamten öffentlichen Verkehrsraum, also auch auf dem Seitenstreifen einer Fahrbahn.