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Fahrlehrer
Betreuer
Sie kommen um 10.40 Uhr in einem Bereich an, in dem mit Parkscheibe 2 Stunden lang geparkt werden darf. Welche Uhrzeit müssen Sie auf der Parkscheibe einstellen?Sie kommen um 10.40 Uhr in einem Bereich an, in dem mit Parkscheibe 2 Stunden lang geparkt werden darf. Welche Uhrzeit müssen Sie auf der Parkscheibe einstellen?
11.00 Uhr 11.00 Uhr
12.40 Uhr 12.40 Uhr
13.00 Uhr 13.00 Uhr
Die StVO schreibt vor: "§ 13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit ... (2) Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290 und 292) oder beim Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzschild die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 291) vorgeschrieben, so ist das Halten nur erlaubt, 1. für die Zeit, die auf dem Zusatzschild angegeben ist, und 2. wenn das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und wenn der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt. ..."
Auf der Parkscheibe sind nur halbe und volle Stunden abgebildet. Ist beim Parken eine Parkscheibe vorgeschrieben, so schaue ich bei der Ankunft, wie spät es ist. Der nächste Strich auf der Parkscheibe wird dann eingestellt. Komme ich um 10:40 Uhr an, dann ist der nächste Strich bei 11:00 Uhr. Darauf stelle ich also die Parkscheibe ein. Die Antwort 1 ist demnach richtig, also können die Antworten 2 und 3 nur falsch sein.