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Fahrlehrer
Betreuer
Wozu darf an nicht laufenden Parkuhren gehalten werden?Wozu darf an nicht laufenden Parkuhren gehalten werden?
Zum Ein- oder Aussteigen Zum Ein- oder Aussteigen
Zum Be- oder Entladen Zum Be- oder Entladen
Zu einem kurzen Einkauf Zu einem kurzen Einkauf
Die StVO schreibt vor: "§ 13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit (1) An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, ... für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. ... (4) Einrichtungen und Vorrichtungen zur Überwachung der Parkzeit brauchen nicht betätigt zu werden 1. beim Ein- oder Aussteigen sowie 2. zum Be- oder Entladen."
Wie oben nachzulesen, brauchen wir die Parkuhr (Einrichtung zum Überwachen der Parkzeit) nicht betätigen, wenn wir lediglich Ein- oder Aussteigen, bzw. Be- oder Entladen. Damit sind die Antworten 1 und 2 richtig.
Gehen wir einkaufen, dann verlassen wir unser Fahrzeug und haben keinen Zugriff mehr darauf. Wer allerdings sein Fahrzeug verläßt, der Parkt. Zum Parken müssen wir eben die Parkuhr benutzen, auch wenn es nur eine kurze Zeit dauert. Die Antwort 3 ist damit falsch.