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Was ist erlaubt, wenn Ihr Motorrad mit Motorschaden liegen geblieben ist?Was ist erlaubt, wenn Ihr Motorrad mit Motorschaden liegen geblieben ist?

Motorrad verladen und abtransportieren Motorrad verladen und abtransportieren

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EintragFrage: 2.2.15-001 [Frage aus-/einblenden]

Autor: heinrich
Datum: 12/26/2009


 

Antwort 1: Richtig

In § 15a (4) StVO steht: "Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden".

Man muss aber irgendwie das Motorrad zu der nächsten Werkstatt bringen. Daher darf das Motorrad entweder bis zur nächsten Werkstatt geschoben werden (§23 (2) StVO) oder es muss verladen und abtransportiert werden.

Antwort 2: Richtig

In § 23 (2) StVO steht:
(2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.

Antwort 3: Falsch

In § 15a (4) StVO steht: "Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden".
Stand der Straßenverkehrsordnung (StVO): 16.11.1970, zuletzt geändert 5.08.2009