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Sie fahren bei Dunkelheit mit Fernlicht. Wann müssen Sie abblenden?Sie fahren bei Dunkelheit mit Fernlicht. Wann müssen Sie abblenden?

Wenn Sie auf eine Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung kommen Wenn Sie auf eine Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung kommen

Wenn Sie vor einem Bahnübergang warten müssen Wenn Sie vor einem Bahnübergang warten müssen

Wenn Fußgänger in gleicher Richtung vorausgehen Wenn Fußgänger in gleicher Richtung vorausgehen

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EintragFrage: 2.2.17-006 [Frage aus-/einblenden]

Autor: michael
Datum: 11/11/2008


 

Antwort 1: Richtig

Durch eine durchgehende – also nicht nur für wenige Meter vorhandene – und ausreichende Beleuchtung wird die Straße für Sie bei Dunkelheit genügend ausgeleuchtet. Das Fernlicht ist hier also unnötig und das Abblenden könnte aufgrund der ohnehin vorhandenen Helligkeit leicht vergessen werden. Daher ist in solchen Situationen das Fahren mit Fernlicht verboten. Sie müssen abblenden.

Antwort 2: Richtig

Da die Scheinwerfer der am Bahnübergang wartenden Fahrzeuge niemand blenden dürfen, müssen Sie hier abblenden.

Antwort 3: Falsch

Da Sie Fußgänger, die in gleicher Richtung vor Ihnen laufen, mit dem Fernlicht lediglich von hinten anstrahlen, werden Sie nicht geblendet. Daher gibt es hier auch keine Pflicht zum Abblenden.