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Fahrlehrer
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Sie fahren bei Dunkelheit mit Fernlicht. Wann müssen Sie abblenden?Sie fahren bei Dunkelheit mit Fernlicht. Wann müssen Sie abblenden?
Wenn Sie auf eine Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung kommen Wenn Sie auf eine Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung kommen
Wenn Sie vor einem Bahnübergang warten müssen Wenn Sie vor einem Bahnübergang warten müssen
Wenn Fußgänger in gleicher Richtung vorausgehen Wenn Fußgänger in gleicher Richtung vorausgehen
Durch eine durchgehende – also nicht nur für wenige Meter vorhandene – und ausreichende Beleuchtung wird die Straße für Sie bei Dunkelheit genügend ausgeleuchtet. Das Fernlicht ist hier also unnötig und das Abblenden könnte aufgrund der ohnehin vorhandenen Helligkeit leicht vergessen werden. Daher ist in solchen Situationen das Fahren mit Fernlicht verboten. Sie müssen abblenden.
Da die Scheinwerfer der am Bahnübergang wartenden Fahrzeuge niemand blenden dürfen, müssen Sie hier abblenden.
Da Sie Fußgänger, die in gleicher Richtung vor Ihnen laufen, mit dem Fernlicht lediglich von hinten anstrahlen, werden Sie nicht geblendet. Daher gibt es hier auch keine Pflicht zum Abblenden.