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Wo genügen beim Parken eines Pkws auf unbeleuchteten Straßen Parkleuchten?Wo genügen beim Parken eines Pkws auf unbeleuchteten Straßen Parkleuchten?
Innerhalb geschlossener Ortschaften Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften Außerhalb geschlossener Ortschaften
Auf Seitenstreifen von Autobahnen Auf Seitenstreifen von Autobahnen
Das Beleuchten eines parkenden PKW auf unbeleuchteten Straßen mit Parkleuchten ist nur innerhalb geschlossener Ortschaften ausreichend, da der Verkehr hier in aller Regel mit geringerer Geschwindigkeit fließt und das parkende Fahrzeug somit von anderen Fahrzeugführern rechtzeitig gesehen werden kann.
Für den schnellfahrenden Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Autobahnen ist die Kenntlichmachung eines parkenden PKW mit Parkleuchten unzureichend, da hiermit ein rechtzeitiges Erkennen nicht gewährleistet ist. Davon abgesehen ist das Halten und Parken auf dem Seitenstreifen der Autobahn ohnehin nicht zulässig.