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Fahrlehrer
Betreuer
Dürfen Sie bei Dunkelheit nur mit Begrenzungslicht (Standlicht) fahren?Dürfen Sie bei Dunkelheit nur mit Begrenzungslicht (Standlicht) fahren?
Nein Nein
Ja, wenn Sie außerorts in einer Kolonne fahren Ja, wenn Sie außerorts in einer Kolonne fahren
Ja, wenn innerorts die Fahrbahn ausreichend beleuchtet ist Ja, wenn innerorts die Fahrbahn ausreichend beleuchtet ist
Die StVO schreibt vor: "§ 17 Beleuchtung (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. ..."
Demnach ist die Antwort 1 richtig. (Für die anderen ist es im Dunkeln ohnehin schon schwer, ein Fahrzeug zu erkennen. Fahre ich mit Standlicht, dann verwirre ich die Anderen zusätzlich, da das Standlicht ein stehendes Fahrzeug kennzeichnet und nicht ein Fahrendes.)
Wie oben nachzulesen dürfen wir nicht mit Standlicht fahren und es gibt auch keine Ausnahmen. Die Antworten 2 und 3 sind also falsch.