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Fahrlehrer
Betreuer
In welchen Fällen müssen Sie bei Dämmerung oder Dunkelheit nur die Begrenzungsleuchten (Standlicht) einschalten?In welchen Fällen müssen Sie bei Dämmerung oder Dunkelheit nur die Begrenzungsleuchten (Standlicht) einschalten?
Wenn das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Seitenstreifen geparkt wird Wenn das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften auf dem Seitenstreifen geparkt wird
Beim Fahren auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung Beim Fahren auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung
Vorsicht bei dieser Frage! Beachten Sie, dass hier nach der Verwendung des Standlichts gefragt wird. Die erste Antwort geht dabei auf eine Parksituation ein. Die zweite Antwort dagegen bezieht sich auf das Fahren.
Wichtig ist, dass Sie gesehen werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es i.d.R. keine Straßenlampen mehr, die Ihr geparktes Fahrzeug sichtbar machen würden. Damit andere Verkehrsteilnehmer Sie rechtzeitig erkennen können, müssen Sie also Ihr Standlicht einschalten, wenn Sie dort parken wollen.
Bei Dämmerung oder Dunkelheit müssen Sie Ihr Abblendlicht einschalten. Selbst wenn die Straße durchgehend und ausreichend beleuchtet ist! Sobald Sie fahren, genügt Ihr Standlicht nicht mehr.