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Ihr Fahrzeug ist auf der Autobahn liegen geblieben. Was ist beim Abschleppen zu beachten?Ihr Fahrzeug ist auf der Autobahn liegen geblieben. Was ist beim Abschleppen zu beachten?

Die Autobahn muss bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden Die Autobahn muss bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden

Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten

Die Autobahn darf bis zu der Ausfahrt befahren werden, die einer geeigneten Werkstatt am nächsten liegt Die Autobahn darf bis zu der Ausfahrt befahren werden, die einer geeigneten Werkstatt am nächsten liegt

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EintragFrage: 2.2.18-101 [Frage aus-/einblenden]

Autor: heinrich
Datum: 12/26/2009


 

Antwort 1: Richtig

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht: § 15a Abschleppen von Fahrzeugen
(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.

Antwort 2: Richtig

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht: § 16 Warnzeichen
(2) ... Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

Antwort 3: Falsch

§15a der StVO schreibt klar und eindeutig vor, dass beim Abschleppen die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden muss.
Stand StVO: 16.11.1970, zuletzt geändert 5.08.2009