Kraftfahrzeuge mit mindestens 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind
Kraftfahrzeuge mit mindestens 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind
Fahrzeugkombinationen mit mindestens 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind
Fahrzeugkombinationen mit mindestens 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind
Kraftomnibusse mit mindestens 7,5 t zulässiger Gesamtmasse
Kraftomnibusse mit mindestens 7,5 t zulässiger Gesamtmasse