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Wie dürfen Sie in Ihrem Pkw ein Kleinkind mitnehmen?Wie dürfen Sie in Ihrem Pkw ein Kleinkind mitnehmen?
In einer für das Kind geeigneten Rückhalteeinrichtung mit Prüfzeichen In einer für das Kind geeigneten Rückhalteeinrichtung mit Prüfzeichen
Auf dem Schoß einer erwachsenen Person Auf dem Schoß einer erwachsenen Person
In einer Baby-Tragetasche auf den hinteren Sitzen In einer Baby-Tragetasche auf den hinteren Sitzen
Der §21 Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt unmissverständlich vor: (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den ... Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.
Durch §21 StVO ist die Verpflichtung klar festgelegt geeignete Rückhalteeinrichtungen für Kinder zu benutzen. EIn Festhalten durch eine weitere Person reicht nicht aus. Bei einem Unfall sind für das Kind schwere Verletzungen zu erwarten. (Selbst schon bei einem Aufprall von 30 km/h.)
Durch §21 StVO ist die Verpflichtung klar festgelegt geeignete Rückhalteeinrichtungen für Kinder zu benutzen. Auch eine Baby-Tragetasche muss durch geeignete Rückhaltesysteme gesichert werden. Stand der StVO: 16.11.1970, zulest geändert am 5.8.2009