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Sie wollen nach einem Kindergeburtstag mehrere kleine Kinder nach Hause bringen. Was ist bei der Beförderung in Ihrem Pkw zu beachten?Sie wollen nach einem Kindergeburtstag mehrere kleine Kinder nach Hause bringen. Was ist bei der Beförderung in Ihrem Pkw zu beachten?

Die Kinder sind mit den vorgeschriebenen Rückhalteeinrichtungen zu sichern Die Kinder sind mit den vorgeschriebenen Rückhalteeinrichtungen zu sichern

Rückhalteeinrichtungen für Kinder brauchen innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt zu werden Rückhalteeinrichtungen für Kinder brauchen innerhalb geschlossener Ortschaften nicht benutzt zu werden

Das Anschnallen der Kinder mit den vorhandenen Sicherheitsgurten reicht aus Das Anschnallen der Kinder mit den vorhandenen Sicherheitsgurten reicht aus

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EintragFrage: 2.2.21-114 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 5/1/2009


 

Die StVO § 21 Abs. 1a schreibt vor: "Personenbeförderung.
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, ..."

Antwort 1: Richtig

Danach sind Kinder mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder zu sichern und die Antwort 1 ist richtig.

Antwort 2: Falsch

Da es in dieser Vorschrift keine Ausnahme für die Beförderung von Kindern innerhalb geschlossener Ortschaften gibt, kann die Anwort 2 nur falsch sein.

Antwort 3: Falsch

Da Kinder mit einer speziellen Rückhaltevorrichtung gesichert werden müssen, reicht das Anschnallen mit dem vorhandenen Sicherheitsgurt nicht aus und ist deshalb untersagt. Die Antwort 3 ist damit falsch.