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Was haben Sie zu beachten, wenn Sie Ladung transportieren wollen?Was haben Sie zu beachten, wenn Sie Ladung transportieren wollen?

Die Ladung muss sicher befestigt sein und darf keinen vermeidbaren Lärm verursachen Die Ladung muss sicher befestigt sein und darf keinen vermeidbaren Lärm verursachen

Einzelne Gegenstände, z. B. Pfähle, Stangen, waagerecht liegende Platten, dürfen seitlich über den Umriss des Fahrzeuges hinausragen Einzelne Gegenstände, z. B. Pfähle, Stangen, waagerecht liegende Platten, dürfen seitlich über den Umriss des Fahrzeuges hinausragen

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EintragFrage: 2.2.22-107 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 12/6/2009


 

Die StVO schreibt vor: "§ 22 Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. ...
(5) ... Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen. ..."

Antwort 1: Richtig

Wie oben zu lesen, muss die Ladung sicher verstaut sein und darf keinen vermeidbaren Lärm verursachen. (Sollte die Ladung verrutschen der herabfallen können, dann kann es zu einer Gefährdung der eigenen Person oder der anderen Verkehrsteilnehmer kommen. Vermeidbares Lärmen nicht zuverhindern ist in jedem Fall eine Belästigung der anderen Verkehrsteilnehmer und deshalb verboten.) Die Antwort 1 ist damit richtig.

Antwort 2: Falsch

Wie oben ebenfalls zu lesen dürfen einzelne oder schlecht erkennbare Gegenstände seitlich nicht herausragen. (Es würde sonst zu einer erheblichen Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer kommen.) Damit ist die Antwort 2 falsch.