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Wie ist eine Ladung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht kenntlich zu machen, wenn sie seitlich mehr als 40 cm über die Begrenzungsleuchten des Fahrzeugs hinausragt?Wie ist eine Ladung bei Dunkelheit oder schlechter Sicht kenntlich zu machen, wenn sie seitlich mehr als 40 cm über die Begrenzungsleuchten des Fahrzeugs hinausragt?

Nach vorn durch weißes Licht Nach vorn durch weißes Licht

Nach hinten durch rotes Licht Nach hinten durch rotes Licht

Durch Einschalten der Warnblinkanlage Durch Einschalten der Warnblinkanlage

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EintragFrage: 2.2.22-108 [Frage aus-/einblenden]

Autor: michael
Datum: 11/11/2008


 

Antwort 1 und 2: Richtig

Wenn bei Dunkelheit oder schlechter Sicht die Ladung Ihres Fahrzeugs mehr als 40 cm über die „normalen“ Beleuchtungseinrichtungen hinausragt, so ist sie sowohl für den Gegenverkehr als auch für nachfolgende Fahrzeuge, die einen Überholvorgang durchführen eine Gefahr, da es so nicht möglich ist, die tatsächliche Breite Ihres Fahrzeugs zu erkennen. Aus diesem Grund muss solche Ladung sowohl nach vorne mit weißem Licht als auch nach hinten mit rotem Licht gekennzeichnet werden, um andere auf die deutlich vergrößerte Breite Ihres Fahrzeugs aufmerksam zu machen.

Antwort 3: Falsch

Das Einschalten der Warnblinkanlage ist zwar ein Warnhinweis für andere Verkehrsteilnehmer, aber in diesem Fall ist sie dennoch gänzlich ungeeignet, da sie nicht die weit überstehende Ladung kennzeichnen und andere Verkehrsteilnehmer somit nicht rechtzeitig vor der unerwarteten Breite des Fahrzeugs warnen kann.