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Was ist bei der Beladung von Fahrzeugen zu beachten?Was ist bei der Beladung von Fahrzeugen zu beachten?

Ladung, die mehr als 1 Meter über die Rückstrahler nach hinten hinausragt, muss gekennzeichnet werden Ladung, die mehr als 1 Meter über die Rückstrahler nach hinten hinausragt, muss gekennzeichnet werden

Ladung darf oberhalb einer Höhe von 2,50 m maximal 50 cm nach vorn hinausragen Ladung darf oberhalb einer Höhe von 2,50 m maximal 50 cm nach vorn hinausragen

Ladung darf in keinem Fall nach vorn über das ziehende Fahrzeug hinausragen Ladung darf in keinem Fall nach vorn über das ziehende Fahrzeug hinausragen

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EintragFrage: 2.2.22-110 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 5/1/2009


 

Antwort 1: Richtig

Die StVO § 22 Abs. 4 schreibt vor: " Ladung. ... Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen ..."

Demnach ist die Antwort 1 richtig.

Antwort 2 und 3:

Die StVO § 22 Abs. 3 schreibt vor: " Ladung. ... Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinaus ragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen."

Demnach ist die Antwort 2 ebenfalls richtig. Ein generelles Verbot für das Hinausragen der Ladung nach vorn gibt es nicht, deshalb ist die Antwort 3 falsch.