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Unter welchen Bedingungen darf die Ladung nach vorne über das Fahrzeug hinausragen?Unter welchen Bedingungen darf die Ladung nach vorne über das Fahrzeug hinausragen?

Wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt Wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Wenn die Ladung mit einer roten Leuchte kenntlich gemacht ist Wenn die Ladung mit einer roten Leuchte kenntlich gemacht ist

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EintragFrage: 2.2.22-112 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 8/23/2009


 

Die StVO § 22 Abs. 3 schreibt vor: "Ladung....
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen. ..."

Antwort 1: Richtig

Wie oben nachzulesen, darf die Ladung bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn überragen. Oberhalb dieser Grenze sind 50 cm Überhang nach vorn zulässig. Die Antwort 1 ist deshalb richtig.

Antwort 2: Falsch

Sollte eine Ladung nach vorn kenntlich gemacht werden, dann darf dies nur mit weißem Licht erfolgen. Eine rote Beleuchtung kennzeichnet Fahrzeug oder Ladung nach hinten. Deshalb ist die Antwort 2 falsch.