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Gelten die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ladungssicherung für alle Kleintransporter?Gelten die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ladungssicherung für alle Kleintransporter?
Sie gelten für alle Kleintransporter Sie gelten für alle Kleintransporter
Sie gelten nur für Kleintransporter mit offener Ladefläche Sie gelten nur für Kleintransporter mit offener Ladefläche
Sie gelten nur für Kleintransporter ohne Trennwand zum Laderaum Sie gelten nur für Kleintransporter ohne Trennwand zum Laderaum
In § 22 StVO steht: Ladung Straßenverkehrsordung (StVO) (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Da keine Ausnahmen genannt sind, gilt diese Vorschrit für alle Verkehrsteilnehmer.
In der StVO sind für die Ladungssicherung keine Ausnahmen geregelt. Daher gelten Sie für alle Verkehrsteilnehmer.