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Fahrlehrer
Betreuer
Wann muss ein angebautes Arbeitsgerät mit rot-weißen Warntafeln kenntlich gemacht werden?Wann muss ein angebautes Arbeitsgerät mit rot-weißen Warntafeln kenntlich gemacht werden?
Wenn es verkehrsgefährdende Teile aufweist Wenn es verkehrsgefährdende Teile aufweist
Wenn es seitlich um mehr als 40 cm über die Begrenzungs- bzw. Schlussleuchten der Zugmaschine hinausragt Wenn es seitlich um mehr als 40 cm über die Begrenzungs- bzw. Schlussleuchten der Zugmaschine hinausragt
Wenn es nach hinten um mehr als 1 m über die Schlussleuchten der Zugmaschine hinausragt Wenn es nach hinten um mehr als 1 m über die Schlussleuchten der Zugmaschine hinausragt