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Fahrlehrer
Betreuer
In welchen Fällen müssen Sie die Verlegung des Fahrzeugstandortes in den Bezirk einer anderen Zulassungsstelle melden?In welchen Fällen müssen Sie die Verlegung des Fahrzeugstandortes in den Bezirk einer anderen Zulassungsstelle melden?
Bei vorübergehender Verlegung für mehr als 3 Monate Bei vorübergehender Verlegung für mehr als 3 Monate
Bei endgültiger Verlegung Bei endgültiger Verlegung
Bei vorübergehender Verlegung für weniger als 3 Monate Bei vorübergehender Verlegung für weniger als 3 Monate
Der regelmäßige Standort eines Fahrzeugs bestimmt seine Kennzeichen.
Aus diesem Grund muss auch eine vorübergehende Verlegung des Fahrzeugs von mehr als 3 Monaten an die Zulassungsstelle gemeldet werden.
Ebenso muss die endgültige Verlegung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle zur Anzeige gebracht werden; in diesem Fall müssen auch neue Kennzeichen beantragt werden.
Die vorübergehende Verlegung von weniger als 3 Monaten ist so kurzzeitig, dass es keiner Meldung an die Zulassungsstelle bedarf.