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Sie haben Ihr zugelassenes Fahrzeug verkauft. Der Käufer hat bezahlt. Was müssen Sie tun?Sie haben Ihr zugelassenes Fahrzeug verkauft. Der Käufer hat bezahlt. Was müssen Sie tun?

Namen und Anschrift des Käufers unverzüglich der Zulassungsstelle mitteilen Namen und Anschrift des Käufers unverzüglich der Zulassungsstelle mitteilen

Dem Käufer die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis) gegen Empfangsbestätigung aushändigen Dem Käufer die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis) gegen Empfangsbestätigung aushändigen

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EintragFrage: 2.2.23-033 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 11/1/2009


 

Antwort 1 und 2: Richtig

Die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) schreibt vor: "§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen ...
(4) Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister mitzuteilen. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung enthalten, dass die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenschilder übergeben wurden. ..."

Wie oben nachzulesen, sind wir verpflichtet den Wechsel (Verkauf) des Fahrzeughalters (Fachbegriff für Besitzer) unverzüglich der Zulassungsstelle mitzuteilen. Gleichzeitg müssen wir eine Bestätigung vorweisen, dass wir die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Brief / Zulassungsbescheinigung Teil I und II / Betriebserlaubnis) übergeben haben. Das ist auch für uns wichtig. Mit dem Tag der Übergabe der Fahrzeugpapiere sind wir nicht mehr verantwortlich für das Fahrzeug, Steuern und Versicherungsbeiträge werden zurückerstattet. Rechtlich sind wir auch nicht mehr zur Verantwortung zu ziehen, falls mit dem Fahrzeug Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden. Die Antworten 1 und 2 sind richtig.

Antwort 3: Falsch

Die Prüfplakette zeigt die vorgeschriebenen Untersuchungen am Fahrzeug an und gehört deshalb zum Fahrzeug. Sie wird nicht von uns entfernt. Die Antwort 3 ist deshalb falsch.