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Was ist vorgeschrieben, wenn die Haftpflichtversicherung Ihres Fahrzeugs erloschen ist?Was ist vorgeschrieben, wenn die Haftpflichtversicherung Ihres Fahrzeugs erloschen ist?

Das FahrzeugDas Fahrzeug

- darf im Straßenverkehr nicht mehr benutzt werden - darf im Straßenverkehr nicht mehr benutzt werden

- muss bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden - muss bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden

- muss bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden - muss bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden

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EintragFrage: 2.2.23-035 [Frage aus-/einblenden]

Autor: michael
Datum: 11/12/2008


 

Antwort 1 und 2: Richtig

Die Haftpflichtversicherung ist für die Regulierung der Schäden, die anderen zugefügt wurden, zuständig. Sie ist zwingend vorgeschrieben, um ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum in Betrieb nehmen zu dürfen. Aus diesem Grund darf ein Fahrzeug bei erloschener Haftpflichtversicherung nicht mehr auf öffentlichen Straßen benutzt werden und muss umgehend bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden.

Antwort 3: Falsch

Eine Vorführung bei der Zulassungsstelle ist nicht möglich, da das Fahrzeug ja nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden darf.