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EintragFrage: 2.2.23-037 [Frage aus-/einblenden]

Autor: michael
Datum: 11/11/2008


 

Antwort 1: Richtig

Die Datenbestände der Zulassungsbehörden müssen auf einem aktuellen Stand sein, da der Halter eines im Verkehr befindlichen Fahrzeugs schnell und unkompliziert ermittelt werden können muss. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, ein von Ihnen erworbenes zugelassenes Fahrzeug unverzüglich auf Ihren Namen umschreiben zu lassen.

Antwort 2: Richtig

Für jedes zum Verkehr zugelassene Fahrzeug muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Da die Versicherung des Fahrzeug-Vorbesitzers nicht auf Sie übergeht, müssen Sie bei Umschreibung der Zulassungsbehörde einen Versicherungsnachweis vorlegen.