Bemerkung:
§ 23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers:
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. ...
Stand: 16.11.1970, zuletzt geändert 5.8.2009
Antwort 1: Richtig
Ragt die Ladung zu weit nach vorne, kann die Sicht zur Seite beeinträchtigt sein. Ist der Kofferraum oder die Rücksitze bis zur Decke beladen, kann eine Sicht nach hinten unmöglich sein.
Antwort 2: Richtig
Abgenutzte Scheibenwischer reinigen die Frontscheibe nicht mehr richtig. Sie ziehen das schmutzige Wasser auf der Scheibe nur noch hinter sich her. Es bilden sich Streifen (Schlieren), welche bei Sonnenlicht reflektieren und die Sicht des Fahrers behindern.
Antwort 3: Richtig
Irgendwann schafft es auch das beste Wischerblatt eines Scheibenwischers nicht mehr die Scheibe sauber zu bekommen. Starker Schmutz, Rußpartikel oder Öl auf der Windschutzscheibe bilden dann Streifen (Schlieren) auf der WIndschutzscheibe. Das Sonnenlicht reflektiert an diesen Schlieren und ein klare Sicht ist nicht mehr möglich. (Frontscheibe manuell waschen, oder ein Besuch der Waschanlage verschafft hier Abhilfe.)