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Fahrlehrer
Betreuer
Ihr Fahrzeug hat Heckscheibenheizung und beheizbare Außenspiegel. Was müssen Sie vor dem Losfahren tun, wenn das Fahrzeug vereist ist?Ihr Fahrzeug hat Heckscheibenheizung und beheizbare Außenspiegel. Was müssen Sie vor dem Losfahren tun, wenn das Fahrzeug vereist ist?
Eis entfernenEis entfernen
- von Front- und Seitenscheiben - von Front- und Seitenscheiben
- von Heckscheibe und Außenspiegeln - von Heckscheibe und Außenspiegeln
- vom Glasschiebedach - vom Glasschiebedach
Sie sind als Fahrer für die Betriebssicherheit und den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs mitverantwortlich (§ 23 StVO). Das bedeutet, dass vor Beginn der Fahrt die Front-, Heck- und Seitenscheiben sowie die Rückspiegel eine freie Sicht erlauben müssen. Ist die Scheibe vereist, müssen Sie sie von Schnee und Eis befreien (freikratzen). Auch die Blink- und Rücklichter müssen für die anderen Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sein. Die Heckscheibenheizung und beheizte Außenspiegel sind ein feine Sache. Sie sorgen dafür, daß während der Fahrt die Scheibe und der Aussenspiegel schnee- und eisfrei bleiben. Allerdings dauert es einige Zeit bis die Spiegel erwärmen. Eine freie Sicht ist aber schon beim Beginn der Fahrt gefordert.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht: § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, ...sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ... nicht leidet. ...
Das Glasschiebedach benötigen Sie nicht um sich im Verkehr zurecht zu finden. (Es gibt ja genügend Autos, welche kein Glasschiebedach besitzen.) Daher muss es auch nicht schnee- und eisfrei sein. Allerdings sollten sie viel Schnee auf dem Dach entfernen. Durch den Fahrtwind wird dieser heruntergeweht und gefährdet die nachfolgenden Fahrzeuge.