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Sie wollen in Ihrem Pkw telefonieren. Was ist hierbei zu beachten?Sie wollen in Ihrem Pkw telefonieren. Was ist hierbei zu beachten?

Der Hörer des Autotelefons oder das Handy darf während der Fahrt vom Fahrer nicht aufgenommen oder gehalten werden Der Hörer des Autotelefons oder das Handy darf während der Fahrt vom Fahrer nicht aufgenommen oder gehalten werden

Aus Sicherheitsgründen sollte auch auf das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung während der Fahrt nach Möglichkeit verzichtet werden Aus Sicherheitsgründen sollte auch auf das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung während der Fahrt nach Möglichkeit verzichtet werden

Bei stehendem Fahrzeug und laufendem Motor darf der Fahrer telefonieren Bei stehendem Fahrzeug und laufendem Motor darf der Fahrer telefonieren

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EintragFrage: 2.2.23-111 [Frage aus-/einblenden]

Autor: heinrich
Datum: 12/26/2009


 

Antwort 1: Richtig

In §23 Straßenverkehrsordnung (StVO) steht:
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Daher ist das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Antwort 2: Richtig

Telefonieren lenkt die Aufmerksamkeit (zumindest zu einem Teil) des Fahrers auf das Gespräch. Dadurch ist er beim Fahren abgelenkt und nicht voll konzentriert. Eventuell übersieht er eine "Kleinigkeit" in der Verkehrssituation (z.B. ein Verkehrsschild, ein entgegenkommendes Fahrzeug, ein spielendes Kind am Straßenrand) und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall.

Antwort 3: Falsch

In §23 Straßenverkehrsordnung (StVO) steht:
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt,... Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Daher ist das Telefonieren bei laufendem Motor untersagt.

Stand der StVO: 16.11.1970, zuletzt geändert 5.8.2009