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Fahrlehrer
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Sie kommen unerwartet auf einem Fußgängerüberweg zum Stehen. Wie verhalten Sie sich?Sie kommen unerwartet auf einem Fußgängerüberweg zum Stehen. Wie verhalten Sie sich?
Etwas vorwärts oder rückwärts fahren, um den Überweg so weit wie möglich frei zu machen Etwas vorwärts oder rückwärts fahren, um den Überweg so weit wie möglich frei zu machen
Halbseitig auf den Gehweg fahren, um damit den Überweg frei zu machen Halbseitig auf den Gehweg fahren, um damit den Überweg frei zu machen
Keinesfalls rückwärts fahren, auch wenn hinten frei ist Keinesfalls rückwärts fahren, auch wenn hinten frei ist
In der Straßenverkehrsordnung (§26 (2) StVO) ist festgelegt, dass ein Halten auf dem Fußgängerüberweg verboten ist. Gleichzeitig ist jeder Verkehrsteilnehmer zu rücksichtsvollem Verhalten verpflichtet (§1 StVO). Besteht die Möglichkeit, ist das beste einfach ein wenig vor oder zurück zu fahren um den Fußgängerüberweg soweit als möglich für Fußgänger freizumachen.
Durch das halbseitige Halten auf dem Gehweg werden die Fußgänger ebenfalls behindert.
Wenn die Möglichkeit besteht sollte der Fußgängerüberweg frei gemacht werden. - Schon allein aus Höflichkeit, aber auch um gegenseitig Rücksicht zu nehmen und die Fußgänger nicht unnötig zu behindern. (§1 StVO)
Stand StVO: 16.10.1970, zuletzt geändert 5.8.2009