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Für welche Fahrzeuge gilt das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen?Für welche Fahrzeuge gilt das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen?
Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t
Für alle Lkw mit Anhänger Für alle Lkw mit Anhänger
Für Zugmaschinen mit Anhängern Für Zugmaschinen mit Anhängern
Um die Sonn- und Feiertagsruhe zu wahren, gilt generell für alle LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5t an diesen Tagen in der Zeit von 0:00 Uhr – 22:00 Uhr ein Fahrverbot. Ebenso gilt dieses Verbot für alle LKW, die einen Anhänger mitführen, ungeachtet der zulässigen Gesamtmasse. Für Zugmaschinen gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot generell nicht.