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Der Verkehr auf den beiden rechten Fahrstreifen ist freigegeben Der Verkehr auf den beiden rechten Fahrstreifen ist freigegeben

Die beiden linken Fahrstreifen darf ich nicht benutzen Die beiden linken Fahrstreifen darf ich nicht benutzen

Die beiden linken Fahrstreifen darf ich nur zum Überholen benutzen Die beiden linken Fahrstreifen darf ich nur zum Überholen benutzen

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EintragFrage: 2.2.37-001 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 9/20/2009


 

Die StVO schreibt vor: " § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil ...
(3) Dauerlichtzeichen über einem Fahrstreifen sperren ihn oder geben ihn zum Befahren frei. Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an: "Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden, davor darf nicht gehalten werden". Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet: "Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben". ..."

Antwort 1: Richtig

Über den beiden rechten Fahrstreifen leuchtet ein grüner Pfeil nach unten. Das bedeutet, dass der Verkehr auf diesen beiden Fahrstreifen freigegeben ist und wir dürfen sie benutzen. Die Antwort 1 ist richtig.

Antwort 2: Richtig

Über den beiden linken Fahrstreifen leuchten zwei schräge gekreuzte Balken. Das bedeutet, dass wir diese beiden Fahrstrefen nicht benutzen dürfen. Wir dürfen auch nicht auf ihnen halten. Die Antwort 2 ist richtig.

Antwort 3: Falsch

Da wir die beiden linken Fahrstreifen nicht befahren dürfen, dürfen wir sie auch nicht "nur" zum Überholen benutzen. Die Antwort 3 ist falsch.