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Fahrlehrer
Betreuer
Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
Freie Wahl markierter Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse Freie Wahl markierter Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Freie Wahl markierter Fahrstreifen für alle Kraftfahrzeuge Freie Wahl markierter Fahrstreifen für alle Kraftfahrzeuge
Bemerkung:Bei dem Verkehrszeichen handelt es sich um die Vorderansicht der Ortstafel. Sie gehört in die Gruppe der Richtzeichen. Richtzeichen geben besondere Hinweise und dienen der Erleichterung des Verkehrs. Sie können aber auch (konkrete) Anordnungen enthalten.
Der Gesetzgeber hat die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften beschränkt. (Ausser ein anderes Zeichen erlaubt hier eine andere Höchstgeschwindigkeit). Durch den dichten Verkehr in Ortschaften und die vielen Fußgänger sind Gefahrensituationen erst sehr viel später erkennbar. Daher ist eine angepasste Geschwindigkeit sehr wichtig.
Der Gesetzgeber erlaubt innerhalb geschlossener Ortschaften, auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen, Fahrzeugen bis zu 3,5 t Gesamtmasse eine freie Wahl des Fahrstreifens. ( § 7, Satz 3 StVO)
Nur Fahrzeuge mit einer maximalen Gesamtmasse von 3,5 t haben die Erlaubnis innerhalb geschlossener Ortschaften auf einer Fahrbahn mit mehrerern markierten Fahrstreifen, den Fahrstreifen frei wählen.