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In welchen Zeitabständen muss Ihr Pkw (kein Neufahrzeug) mit Dieselmotor zur Abgasuntersuchung?In welchen Zeitabständen muss Ihr Pkw (kein Neufahrzeug) mit Dieselmotor zur Abgasuntersuchung?

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EintragFrage: 2.6.01-104 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 11/1/2009


 

Die erste Hauptuntersuchung muss nach 36 Monaten durchgeführt werden, die weiteren Hauptuntersuchungen (kein Neufahrzeug) müssen nach jeweils 24 Monaten (2 Jahre) durchgeführt werden. Damit ist "2" richtig.

Gemäß StVZO Anlage VIIIa Ziffer 2 beinhaltet der Umpfang der Hauptuntersuchung auch die Abgasuntersuchung und wird in der Ziffer 4.8.2.1. derselben Anlage als durchzuführende Arbeit genannt. Somit gelten auch die selben Zeitabstände. Gemäß StVZO Anlage VIII Ziffer 3.1.1. kann die Abgasuntersuchung jedoch als eigenständige Arbeit durchgeführt werden.