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Sie haben einen gebrauchten Pkw gekauft. Die Hauptuntersuchung ist neu. Wann ist die nächste Hauptuntersuchung fällig?Sie haben einen gebrauchten Pkw gekauft. Die Hauptuntersuchung ist neu. Wann ist die nächste Hauptuntersuchung fällig?

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EintragFrage: 2.6.01-105 [Frage aus-/einblenden]

Autor: joerg
Datum: 2/11/2009


 

Antwort 1: Richtig

Personenkraftwagen unterliegen mit zunehmender Zeit einer Abnutzung. Damit diese Abnutzung nicht zu verkehrsunsicheren PKW führt, müssen die Personenkraftwagen, nach der ersten Hauptuntersuchung (3 Jahre), alle weitere 2 Jahre einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Der Zeitpunkt für die Hauptuntersuchung ist im Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen und auf der Prüfplakette des Kennzeichens zu ersehen.