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In welchen Zeitabständen müssen Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor und mehr als 3,5t zulässiger Gesamtmasse zur Abgasuntersuchung?In welchen Zeitabständen müssen Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor und mehr als 3,5t zulässiger Gesamtmasse zur Abgasuntersuchung?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Karftfahrzeuge mit Dieselmotor und mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nach spätestens 12 Monaten zur Abgasuntersuchung müssen.