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Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B unter Beachtung der zulässigen Anhängelast fahren?Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B unter Beachtung der zulässigen Anhängelast fahren?

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- einem Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500kg und einem Anhänger von 750kg zulässiger Gesamtmasse - einem Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500kg und einem Anhänger von 750kg zulässiger Gesamtmasse

- einem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500kg und einem Anhänger von 750kg zulässiger Gesamtmasse - einem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500kg und einem Anhänger von 750kg zulässiger Gesamtmasse

- einem Pkw und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse die Leermasse des Pkw übersteigt, solange die Summe der zulässigen Gesamtmassen nicht höher als 3.500kg ist - einem Pkw und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse die Leermasse des Pkw übersteigt, solange die Summe der zulässigen Gesamtmassen nicht höher als 3.500kg ist

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EintragFrage: 2.6.02-102 [Frage aus-/einblenden]

Autor: michael
Datum: 11/12/2008


 

Antwort 1 und 2: Richtig

Sie dürfen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg und nicht mehr als 9 Sitzplätzen führen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen PKW oder LKW handelt. In jedem Fall dürfen Sie auch einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg mitführen.

Antwort 3: Falsch

Wenn Sie im Besitz der Führerscheinklasse B sind, so dürfen Sie einen Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt, nur unter folgenden Voraussetzungen mitführen:

  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs. Dies ist in unserer Frage nicht der Fall, darum ist Antwort 3 falsch.
  • Die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger dürfen zusammengerechnet das Gewicht von 3500 kg nicht übersteigen.