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Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten: - Leermasse 1.900 kg - zulässige Gesamtmasse 2.400 kg - zulässige Anhängelast 1.500 kg Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten: - Leermasse 1.900 kg - zulässige Gesamtmasse 2.400 kg - zulässige Anhängelast 1.500 kg Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?

Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse vonEinen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von

1.000 kg 1.000 kg

1.200 kg 1.200 kg

1.500 kg 1.500 kg

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EintragFrage: 2.6.02-104 [Frage aus-/einblenden]

Autor: michael
Datum: 11/12/2008


 

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg dürfen mit der Fahrerlaubnis der Klasse B nur unter folgenden Voraussetzungen mitgeführt werden:

  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Diese Voraussetzung erfüllen alle drei genannten Anhänger.
  • Gleichzeitig darf die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug 3500kg nicht übersteigen.

Antwort 1: Richtig

Der Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1000kg überschreitet nicht die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug.

Antwort 2 und 3: Falsch

Hier wird die 2. Vorrausetzung nicht erfüllt: Die Grenze von 3500kg wird überschritten.