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Worauf müssen Sie achten, wenn Sie hinter Ihrem Pkw einen Anhänger mit Auflaufbremse mitführen wollen?Worauf müssen Sie achten, wenn Sie hinter Ihrem Pkw einen Anhänger mit Auflaufbremse mitführen wollen?

Dass die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die für den Pkw zugelassene Anhängelast Dass die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die für den Pkw zugelassene Anhängelast

Dass das Abreißseil mit dem Zugfahrzeug verbunden ist Dass das Abreißseil mit dem Zugfahrzeug verbunden ist

Dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit dieses Zuges auch auf Autobahnen 60 km/h beträgt Dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit dieses Zuges auch auf Autobahnen 60 km/h beträgt

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EintragFrage: 2.6.03-105 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 5/1/2009


 

Antwort 1: Richtig

Die StVZO § 42 Abs. 1 schreibt vor: "Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht.
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei 1. Personenkraftwagen, ... weder das zulässige Gesamtgewicht, ... des ziehenden Fahrzeuges noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzegs angegebenen oder für amtlich zulässig erklärten Wert übersteigen."

Die vom Hersteller höchstzulässige Anhängelast finden wir im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1. Dieser Wert darf also nicht überschritten werden und damit ist die Antwort 1 richtig.

Antwort 2: Richtig

Über das Abreißseil (auch Sicherungsseil) finden wir leider keine Angaben in der StVO/StVZO. Die Notwendigkeit eines Abreißseiles an einem auflaufgebremsten Pkw - Anhänger ergibt sich aus den Forderungen der Richtlinie 71/320/EWG. Das Abreißseil selbst dient der Verkehrssicherheit. Löst sich der Anhänger unbeabsichtigt während der Fahrt, dann betätigt das Abreißseil die Handbremse (Feststellbremse) des Anhängers und reißt danach ab. Auf diese Weise kommt der Anhänger möglichst schnell zum Stillstand und die Gefährdung weiterer Verkehrsteilnehmer bleibt gering. Demzufolge ist es ratsam, ein vorhandenes Abreißseil auch zu benutzen und es am Zugfahrzeug an der vorgesehenen Stelle zu befestigen. Damit ist die Antwort 2 ebenfalls richtig.

Antwort 3: Falsch

Gemäß StVO § 18 Abs. 5 beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Pkw mit Anhänger auf Autobahnen 80 km/h. Demnach ist die Antwort 3 falsch.