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Sie wollen an Ihren Pkw einen einachsigen Wohnwagen anhängen. Was müssen Sie prüfen?Sie wollen an Ihren Pkw einen einachsigen Wohnwagen anhängen. Was müssen Sie prüfen?

Ob die zulässige Anhängelast oder die zulässige Stützlast des Pkws überschritten wird Ob die zulässige Anhängelast oder die zulässige Stützlast des Pkws überschritten wird

Ob wegen der Breite des Wohnwagens zusätzliche Rückspiegel angebracht werden müssen Ob wegen der Breite des Wohnwagens zusätzliche Rückspiegel angebracht werden müssen

Ob der Wohnwagen für die Beförderung von Personen zugelassen ist Ob der Wohnwagen für die Beförderung von Personen zugelassen ist

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EintragFrage: 2.7.01-109 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 5/3/2009


 

Antwort 1: Richtig

Das Fahrzeug hat eine bestimmte Anhängelast, also die Last, die man ziehen darf. Die Angaben dazu finden wir im Fahrzeugschein oder in der Bedienungsanleitung. Sollten wir die Anhägelast überschreiten, dann kann es zu Schäden am Fahrzeug kommen. Gleichzeitig ist für das Fahzeug eine maximale Stützlast vorgeschrieben. Die Stützlast ist die Last, die senkrecht auf die Anhängerkupplung drückt. Die Angaben hierzu finden wir ebenfalls in der Bedienungsanleitung oder auf einem Schild in der Nähe den Anhängerkupplung. Sollte die Stützlast zu groß werden, dann wird zum einen das Zugfahrzeug hinten zu stark belastet siehe Bild) und es kann zu Schäden kommen, zum anderen wird die Vorderachse entlastet. Beides wirkt sich negativ auf das Fahrverhalten aus.

Antwort 2: Richtig

Um hinter dem Anhänger ausreichend sehen zu können, sind mindestens zwei Spiegel vorgeschrieben. Ist der Anhänger sehr breit (zum Beispiel ein Wohnwagen), dann müssen zusätzliche (breitere) Spiegel angebracht werden.

Antwort 3: Falsch

Der Transport von Personen in Anhängern ist generell verboten, deshalb müssen wir dies auch nicht überprüfen.