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Sie wollen Ihren einachsigen Anhänger (Auflaufbremse, 1.000 kg zulässige Gesamtmasse) im Gefälle abstellen. Was müssen Sie tun?Sie wollen Ihren einachsigen Anhänger (Auflaufbremse, 1.000 kg zulässige Gesamtmasse) im Gefälle abstellen. Was müssen Sie tun?

Feststellbremse anziehen Feststellbremse anziehen

Unterlegkeile vor die Räder legen Unterlegkeile vor die Räder legen

Rückfahrsperre verriegeln Rückfahrsperre verriegeln

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EintragFrage: 2.7.01-123 [Frage aus-/einblenden]

Autor: potsdam63
Datum: 5/1/2009


 

Antwort 1 und 2: Richtig

Die StVO § 14 Abs. 2 schreibt dazu vor: "Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen. ... Verläßt ein Fahrzeugführer sein Fahrzeug, so muss er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. ... "

Damit der Anhänger sich nicht von allein bewegt (zum Beispiel durch Wind; Fahrtwind der vorbeifahrenden Fahrzeuge), muss ich den Anhänger mit der Feststellbremse (Handbremse) gegen Wegrollen sichern (Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind damit ausgerüstet). Da die Gefahr des Wegrollens durch das Gefälle verstärkt wird, sind zusätzlich die vorhandenen Unterlegkeile zu nutzen. Damit sind die Antworten 1 und 2 richtig.

Antwort 3: Falsch

Eine Rückfahrsperre finden wir nur bei älteren Anhänger. Bei neueren Fahrzeugen ist diese Bauform verboten. Die Rückfahrsperre hat wie der Name es bereits andeutet etwas mit dem Rückwärtsfahren zu tun, nicht aber mit dem sicheren Abstellen im Gefälle. Deshalb ist diese Antwort leider falsch.