Frage senden
Fahrlehrer
Betreuer
Ein Fahranfänger parkt innerhalb der Probezeit falsch und muss dafür Verwarnungsgeld zahlen. Womit muss er außerdem rechnen?Ein Fahranfänger parkt innerhalb der Probezeit falsch und muss dafür Verwarnungsgeld zahlen. Womit muss er außerdem rechnen?
Nach Zahlung des Verwarnungsgeldes mit keinen weiteren Maßnahmen Nach Zahlung des Verwarnungsgeldes mit keinen weiteren Maßnahmen
Mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar Mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar
Mit der erneuten Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung Mit der erneuten Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
Verwarnungsgelder werden lediglich bei geringen Verkehrsverstößen in einer Höhe von bis zu € 35,- erhoben. Daher muss auch ein Anfänger in der Probezeit nach der Zahlung des Verwarnungsgeldes mit keinerlei weiteren Maßnahmen rechnen.
Verwarnungsgelder werden in keinem Fall in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Dieser Eintrag wäre jedoch Voraussetzung für die Anordnung eines Aufbauseminars. Auch das erneute Ablegen der gesamten Fahrerlaubnisprüfung wäre eine weit übertriebene Konsequenz aus einem recht geringen Verkehrsverstoß.